Innovationen, die den Einkaufsaufwand auf ein absolutes Minimum reduzieren

von Andreas Fuhrich

Seit dem 31. August 2016 sind die ersten Dash-Buttons in Deutschland erhältlich. Der Preis liegt momentan bei 4,99 Euro, wobei Amazon die Anschaffungskosten nach der ersten über das Device ausgeführten Bestellung erstattet.

Der Button ermöglicht dem Kunden, vordefinierte Bestellungen von Verbrauchsgütern auf Knopfdruck aufzugeben. Waschmittel, Kaffeekapseln, Rasierklingen u. Ä. – durch die Konfigurierung mit der dazugehörigen Smartphone-App kann festgelegt werden, welcher Artikel in welcher Menge nach dem „Knopfdruck“ bestellt wird. Neben einem komplett selbst konfigurierbaren Dash-Button stehen vor allem vorkonfigurierte Buttons namhafter Verbauchsmittelhersteller zur Verfügung.

Nach der Betätigung des Dash-Buttons wird automatisch eine Bestellung erzeugt, welche in der dazugehörigen Smartphone-App bestätigt werden muss. Prinzipiell kann die Bestellung zwar vollkommen autonom aufgegeben werden, die Authentifizierung durch den Kunden soll jedoch die Möglichkeit bieten, versehentlich ausgelöste Bestellungen zu korrigieren oder auch die zu bestellende Menge abzuändern. Alternativ lässt sich auch der Bestellschutz aktivieren, wodurch jedes Produkt bis zu seiner Lieferung nur einmal bestellt werden kann. Dabei können Bestellungen auch gebündelt und es kann eine Art „Einkaufszettel“ erstellt werden.

Mit dem Amazon Dash Replenishment Service geht das Unternehmen noch einen Schritt weiter. In Zusammenarbeit mit verschiedenen Großgeräteherstellern wurde ein autonomes Konzept für smarte Haushaltsgeräte entwickelt. Waschmaschinen, Kaffeeautomaten, Wasserfilter, Kühlschränke etc. erkennen selbstständig fehlende Ressourcen und bestellen diese nach. Sollte beispielsweise ein Drucker erkennen, dass mit dem aktuellen Tintenvorrat nur noch eine geringe Anzahl an Seiten gedruckt werden kann, könnte dieser selbstständig neue Farbpatronen bestellen.

Unklare Rechtslage

Schon kurz nach der Vorstellung der Produkte warnte die Verbraucherzentrale NRW davor und ging nach der Veröffentlichung gar gerichtlich dagegen vor. Beanstandet werden unter anderem der nicht einsehbare Preis der bestellten Ware, die Bindung an Amazon sowie die verpflichtende Prime-Mitgliedschaft. Ein erster, aber noch nicht rechtskräftiger Urteilsspruch erklärt die Buttons nun für rechtswidrig und sorgt damit für den Auftakt des Ganges durch die Instanzen.

Der Urteilsspruch stellt klar, dass Amazon unmittelbar vorm Absenden der Bestellung den Käufer über den tatsächlichen Preis der Ware informieren muss. Dies gilt sowohl für den Button als auch für den Replenishment-Service. Selbst wenn Amazon beim Gang durch die Instanzen keinen Erfolg haben sollte, wäre dies nicht gleichbedeutend mit dem Aus des Services, der lediglich leicht abgeändert werden müsste. So könnte die Ware beispielsweise lediglich automatisch in den Einkaufskorb gelegt werden und hier auf das endgültige „OK“ des Kunden warten.

Supermarkt ohne Kasse

Das Einkaufserlebnis habe sich wie Ladendiebstahl angefühlt, berichtete die New York Times. Die Besucher des Amazon-Go-Supermarkts müssen sich einfach eine App herunterladen und das Mobiltelefon an eine Schranke am Eingang halten. Von da an registrieren Kameras und Sensoren alle Einkäufe bis zum Check-out an der Schranke mit Mobiltelefon. Der „Ladendiebstahl“ endet, wenn das Geld vom Amazon-Konto gebucht wird.

Nicht nur Amazon

Auch wenn der Online-Händler gemeinhin als Pionier des automatisierten Einkaufs gilt, war zumindest in Deutschland ein Online-Shop für Windeln mit einem dem Dash-Button vergleichbaren Prinzip eher auf dem Markt und andere Anbieter folgten. Auch die Hersteller binden sich nicht ausschließlich an Amazon und bieten teilweise dem Dash Replenishment Service vergleichbare Leistungen im Selbstvertrieb an. Die grundsätzliche, lohnende Idee, über einen möglichst hohen Grad der Vereinfachung des Einkaufs für den täglichen Bedarf den Kunden an einen Shop oder eine Ware zu binden, ist dabei stets die gleiche. Bei der Entwicklung eines solchen Produkts für den eigenen Shop sollte man aber gleich die aktuelle Rechtsprechung mit berücksichtigen. //

 

Autorenvita: Andreas Fuhrich

 

 

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