Page 82 - Handbuch Handel mit Zukunft
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Kapitel 1.15 / EU-DSGVO HANDBUCH HANDEL MIT ZUKUNFT
Mit „Last Minute“ zur EU-DSGVO
Jetzt gilt es, sich der Konformität des eigenen Unternehmens in Bezug auf die EU-DSGVO zu vergewissern, sonst drohen sa ige Strafen.
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Avon Dr. Ralf Magagnoli
m 25. Mai 2016 trat die EU- Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) in Kra , ab dem 25. Mai 2018 müssen die EU-
Mitgliedstaaten die Verordnung anwenden. Obwohl das Bewusstsein in den Chefetagen der Unternehmen gestiegen ist, sind nicht alle Unternehmen gut aufgestellt.
Mit der EU-DSGVO gibt es erstmals eine Verordnung, die das Datenschutzrecht EU- weit vereinheitlicht und die Unternehmen zum Nachweis verpflichtet, die Prinzipien des EU-Datenschutzes einzuhalten. Sie gilt für in der EU ansässige Unternehmen, aber auch für ausländische Unternehmen, wenn diese eine Niederlassung in der EU haben oder Daten von EU-Bürgern verarbeiten.
Also de facto für alle größeren internationa- len Unternehmen, aber auch für viele Mit- telständler und KMU.
Als Daten gelten bspw. Kontaktdaten wie Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnum- mer, aber auch Geburtstag, Konto- oder Kfz- Daten. Die Strafen bei Verletzung der EU-DS- GVO sind sa ig: Bis zu 20 Millionen oder vier Prozent des Jahresumsatzes – im Zweifelsfall gilt der höhere Wert. Obwohl viele Unterneh- men ihre Hausaufgaben gemacht haben, ist bei anderen regelrechte Panik ausgebrochen, um zum Stichtag noch rechtzeitig in die Ziel- gerade einzulaufen.
Was ist neu?
Ganz wichtig: Unternehmen haben eine Rechenscha sp icht. Im Fall einer Klage























































































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