Page 73 - Handbuch Handel mit Zukunft
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HANDBUCH HANDEL MIT ZUKUNFT Kapitel 1.13 / PSD2
Überarbeitete Richtlinie über
Zahlungsdienste (PSD2)
PSD2 löst die Zahlungsdienste-Richtlinie (2007/64/EG) PSD vom 13. Novem- ber 2007 ab und ist seit dem 13. Januar 2018 gültig.
Avon Andreas Fuhrich
m 8. Oktober 2015 verabschie- dete das Europäische Parlament den Vorschlag der Europäischen Kommission zur Scha ung si-
chererer und innovativerer europäischer Zah- lungen (PSD2). Die neuen Regeln zielen da- rauf ab, die Verbraucher besser zu schützen, wenn sie online bezahlen, die Entwicklung und Nutzung innovativer Online- und Mobil- funkzahlungen zu fördern und die grenzüber- schreitenden europäischen Zahlungsdienste sicherer zu machen.
Kommissar Jonathan Hill, zuständig für Fi- nancial Stability, Financial Services und Ca- pital-Markets-Union, sagte: „Diese Gesetzge- bung ist ein Schritt in Richtung eines digitalen Binnenmarktes, der den Verbrauchern und Unternehmen zugutekommt und der Wirt- scha helfen wird.“
Am 16. November 2015 verabschiedete der Rat der Europäischen Union die PSD2, Richt- linie (EU) 2015/2366. Die Mitgliedstaaten ha- ben zwei Jahre Zeit, die Richtlinie in ihre nati- onalen Gesetze und Vorschri en umzusetzen. Die überarbeitete Richtlinie über Zahlungs- dienst wurde in Deutschland mit dem Gesetz
zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdienste- richtlinie am 13. Januar 2018 umgesetzt. Am 27. November 2017 hat die EU-Kommission Vorschri en zu PSD2 verabschiedet, die elek- tronische Zahlungen in Geschä en und im In- ternet sicherer machen sollen. Nach Annahme der technischen Regulierungsstandards durch die Kommission haben das Europäische Parla- ment und der Rat drei Monate Zeit, um diese zu prüfen. Die neuen Vorschri en werden vor- behaltlich des Prüfungszeitraums im Amtsblatt der EU verö entlicht. Banken und andere Zah- lungsdienstleister haben dann 18 Monate Zeit, um die Sicherheitsmaßnahmen und Kommu- nikationsinstrumente einzuführen.
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Treiber & Trends