Page 74 - Handbuch Handel mit Zukunft
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Kapitel 1.13 / PSD2
„HANDBUCH HANDEL MIT ZUKUNFT Die neue EU-Zahlungsdiens-
te-Richtlinie PSD2 soll F“inanz- Start-ups stärken.
schnittstelle, wenn dies im beidseitigen Inte- resse von Bank und Kunden ist. Ein gesetz- licher Zwang für die Banken besteht jedoch nicht. Die Schweiz setzt somit auf marktwirt- scha liche Lösungen. Die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) lehnt eine Regu- lierung analog zu PSD2 respektive eine gesetz- lich erzwungene Ö nung der Zugri srechte für Dritte ab. //
Quelle: Seite „Payment Services Directive“. In: Wikipe- dia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 12. Febru- ar 2018, 08:21 UTC. URL: https://de.wikipedia.org/w/index. php?title=Payment_Services_Directive&oldid=173917748 (Abgerufen: 26. März 2018, 13:22 UTC)
Die neue EU-Zahlungsdienste-Richtlinie PSD2 soll Finanz-Start-ups stärken. Die Banken wer- den verp ichtet, Schnittstellen einzurichten, die Zahlungsdienstleistern den Zugri auf die Konten der Bankkunden ermöglichen. Al- lerdings ringen FinTechs und Banken um die richtige Auslegung – und die Frage, wie sie auf Kundendaten zugreifen dürfen. Die Banken beharren darauf, dass kün ig nur noch Daten über spezielle Schnittstellen und nicht mehr direkt übers Onlinebanking – im Fachjargon Screen Scraping – abgefragt werden. Über die datenschutzrechtlichen Aspekte des Zugri s externer Dienstleister, beispielsweise bei Miss- brauch der Kundendaten durch Dienstleister, besteht in Deutschland noch keine Einigkeit.
Die Schweiz muss die PSD2-Regulierung der EU nicht umsetzen, dennoch wird diskutiert, ob eine PSD2-äquivalente Regulierung ein- geführt werden soll. In der Schweiz gewäh- ren die Banken bereits heute Drittanbietern Zugri auf Konten und ö nen die Kunden-
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Geschä smodelle im Fokus
Banken dürfen FinTechs nicht mehr daran hindern, im Au rag von Kontoinhabern tätig zu werden und dafür deren Daten zu nutzen – vorausgesetzt, sie haben die Anforderun- gen für starke Authenti zierung erfüllt. Eini- ge Dienste hatten sich schon zuvor die Mög- lichkeit hierzu vor Gericht und Kartellamt erstritten. Ein Einklagen der Dienstleistung – gerade für Start-ups o nicht zu bewerkstelli- gen – ist nun nicht mehr notwendig. Die neue Regelung betri Zahlungsauslösedienste und
Kontoinformationsdienste und ermöglicht hier die Etablierung neuer Geschä smodelle.
Zahlungsauslösedienste
Überweisungshelfer
Ob Online-Shopping oder Pizzabestellen. Schon jetzt tri man auf verschiedene Dienstleister, die das Online-Bezahlverfahren wesentlich ver- einfachen. Händler und Kunden haben hier ihre Kontodaten bereits hinterlegt. Die Eingabe der 16-stelligen IBAN bspw. entfällt so.